Wichtige Information zu DSG, AGB & Platzordnung 

(Verhalten am/im gesamten Areal) 


Datenschutz

Diese Klarstellung beschreibt, im Allgemeinen, wie wir die personenbezogenen Daten verarbeiten.

Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist das gültige Datenschutzgesetz

1. Zwecke der Datenverarbeitung

Wir werden die unter Punkt 2 genannten personenbezogenen Daten zu folgenden Zwecken verarbeiten:

a) zur Zusendung unserer Druckwerke

b) zur ordnungsgemäßen Durchführung der Vereinsgeschäfte (zB Verwaltung der Mitgliedsbeiträge)

c) zur Anmeldung für Wettbewerbe und Veranstaltungen (Prüfungen, Meisterschaften, etc.)

Diese Daten erheben wir aufgrund der Angaben der Beitrittserklärung (physisch und/oder online) zu unserem Verein. Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist freiwillig. Allerdings können wir unsere Veranstaltungshinweise nur zustellen bzw. auch keine Veranstaltungs- und Wettbewerbsanmeldungen durchführen, wenn Sie Ihre personenbezogenen Daten nicht bereitstellen.

2. Verarbeitete Datenkategorien und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung

Wir verarbeiten aufgrund der Beitrittserklärung folgende personenbezogenen Daten ausschließlich mit der Einwilligung gemäß Art 6 Abs. 1 lit. a der Datenschutz-Grundverordnung ("DSGVO"): [Vorname, Nachname, Geschlecht, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Anschrift, Email, Telefonnummer].

Nach Art. 6 Abs. 1 lit. b und c bzw. f DSGVO werden die personenbezogenen Daten der betroffenen Person, soweit diese für die Leistungs-, Ergebniserfassung bzw. Ergebnismanagement im Zusammenhang mit der Anmeldung oder Teilnahme an (sportlichen) Veranstaltungen oder Prüfungen erforderlich ist, gespeichert und auch nach Art. 17 Abs. 3 in Verbindung mit Art. 89 DSGVO für im öffentlichen Interesse liegende Archivzwecke und berechtigte Interessen des Verantwortlichen gespeichert und gegebenen Falles öffentlich zugänglich gemacht. Gleiches gilt auch für angefertigte Foto- und Filmaufnahmen.

3. Speicherdauer

Die personenbezogenen Daten werden von uns nur so lange aufbewahrt, wie dies vernünftigerweise von uns als nötig erachtet wird, um die unter Punkt 1 genannten Zwecke zu erreichen und wie dies nach anwendbarem Recht zulässig ist. Wir speichern die personenbezogenen Daten jedenfalls solange gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen oder Verjährungsfristen potentieller Rechtsansprüche noch nicht abgelaufen sind.

4. Ihre Rechte im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten

Nach geltendem Recht sind Sie unter anderem berechtigt (unter den Voraussetzungen anwendbaren Rechts), (i) zu überprüfen, ob und welche personenbezogenen Daten wir über Sie gespeichert haben und Kopien dieser Daten zu erhalten, (ii) die Berichtigung, Ergänzung, oder das Löschen Ihrer personenbezogenen Daten, die falsch sind oder nicht rechtskonform verarbeitet werden, zu verlangen, (iii) von uns zu verlangen, die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten einzuschränken, (iv) unter bestimmten Umständen der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu widersprechen oder die für das Verarbeiten zuvor gegebene Einwilligung zu widerrufen, (v) Datenübertragbarkeit zu verlangen, (vi) die Identität von Dritten, an welche Ihre personenbezogenen Daten übermittelt werden, zu kennen und (vii) bei der zuständigen Behörde Beschwerde zu erheben.

5. Alle trainierenden Gäste und Gastmitglieder geben mit dem Betreten der Anlage ihr Einverständnis, dass bei Bedarf sämtliche am Areal angefertigte Bilder, Fotos und Videoaufnahmen in Internetseiten, wie Homepage, Facebook und Co mit ihrem Einverständnis veröffentlicht werden dürfen.

Sämtliche am RDC  - Arial aufgenommene und veröffentlichte Aufnahmen können vom Prinzip her mit der Ortsangabe:  "RDC - Ausbildung Zentrum für Such und Rettungshunde" auch jederzeit mit unserer Einverständnis im Internet und speziell in den sozialen Medien eingestellt werden, so lange  sie nicht dem Vereinszwecke oder dem Ansehen des Vereines schaden...!

Wer sich damit jedoch nicht einverstanden erklärt oder erklären will hat dies vor Trainingsbeginn umgehend dem Vorstand bzw. Platzwart mitzuteilen und erhält ein spezielles Ghosthousekostüm.

Nachträglich eingebrachte Einsprüche können und werden nicht berücksichtigt!

Anmerkung: Sollten Sie zu der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten Fragen oder anderwertige Anliegen haben, dann wenden Sie sich bitte direkt an uns.

Verhalten vor Ort und in den verschiedenen Trainingsarealen 

1. Die Benutzung des Ausbildungsgelände bzw. diverser Arealen und sonstigen Einrichtungen ist ausschließlich den Mitgliedern gemäß Vereinbarung mit dem Vorstand gestattet.

Besucher oder Gäste dürfen sich nur mit Gastmitgliedskarten und zu offiziellen Seminaren bzw. Kursen und Trainingszeiten mit ihren Hunden auf dem Gelände und in den verschiedenen Übungsarealen aufhalten.

Bei Verstößen gegen das österr. Tierschutzgesetz, dem Steirischen Landes - Sicherheitsgesetz bzw. der 2. Tierhalteverordnung behält sich der Vorstand jegliche Konsequenzmöglichkeit und Sanktion bis zum sofortigen Ausschluß, Betretungsverbot und strafrechtrechtlicher Schritte vor!

2. Mit dem Beitritt zum Verein und/oder der Teilnahme an einem Kurs verpflichtet sich jedes Mitglied zur Einhaltung der Platzordnung. Besucher und Begleitpersonen sind ebenfalls an die Einhaltung der von uns bekannt gemachten Vorgaben gebunden. Die Platzordnung ist vor Ort und vor Trainingsbeginn bei der Einschreibung in die Tageslisten einzusehen, zur Kenntnis zu nehmen und zu befolgen.

3. Mitglieder, Kursteilnehmer und Besucher haben jeglichen Anweisungen des Vorstandes, der Ausbilder, Trainer, sowie des Platzwartes und Parkplatzeinweiser umgehend Folge zu leisten.

4. Vor Beginn jedes Trainings und bei Bedarf ist in den Pausen für entsprechenden Auslauf der Hunde in den dafür vorgesehenen Bereichen und umliegenden Wegen zu sorgen. (Siehe hierzu auch Pkt. 11)

5. In den Pausen ist der Hund so zu verwahren, dass kein Hundeführer/keine Hundeführerin oder Hund im Training gestört und/oder belästigt wird.

6. Während dem Training auf dem Ausbildungsareal herrscht absolutes Alkohol-, Rauch- und Handyverbot. (Ausnahme: Parkplätze, Wartebereiche und gekennzeichnete Raucherbereiche)

7. Es wird erwartet, dass sich alle Gäste und sonstigen Benutzer der Anlagen gegenseitig mit gebührender Achtung behandeln und sich rücksichtsvoll und mit Respekt begegnen.

Geringschätzige oder beleidigende Aussagen sind zu unterlassen. Jeder Hundeführer nimmt Rücksicht auf andere Menschen und Tiere. Diverse Streitigkeiten sind außerhalb des Areals zu klären. Bei den guten Sitten widersprechendem/ungehörigem oder aggressivem Benehmen einer sich am Trainingsgelände oder im Vereinsgebäude aufhaltenden Person ist der Vorstand bzw. jeder seiner Vertreter berechtigt, den Betreffenden zu ermahnen und gegebenen Falles des Areals zu verweisen. Bei Wiederholung solcher Vorfälle entscheidet der Obmann bzw. Vorstand über weitere disziplinäre Maßnahmen und oder dauerhaften Ausschluss und/oder einem generellen Betretungsverbot.

8. Im geamten Bereich auf und um das Ausbildungsgelände sind ausnahmslos alle Hunde gemäß der gültigen Leinenpflicht  (§ 3 b des steierischen Landessicherheitsgesetz) an der Leine zu führen.

9. Sämtliche Hunde dürfen nur von Personen geführt werden, die hierzu körperlich und geistig vollkommen in der Lage sind, dass sie ihren Hund kontrollieren. Offensichtlich alkoholisierte oder drogenbeeinflussten Personen sind vom Aufenthalt und jedem Training mit Hund ausgeschlossen!

10. Sämtliche Hunde, in das RDC mitgebracht und/oder die zu einem unserer Ausbildungarealen geführt werden, müssen gesund und geimpft sein. (Bitte Impfpass mitnehmen - Stichprobenartige Kontrollen können jederzeit durchgeführt werden...!)

Bei der Kursanmeldung ist der Nachweis des gültigen Impfschutzes durch bzw. an den jeweiligen Trainer oder auch an einem unserer Kontrolleure  zu erbringen.  Kranke und/oder mit einer ansteckenden Krankheit behaftete Tiere sind vom Besuch des RDC und jedem Training ausgeschlossen. 

Bei einer(m) plötzlich auftretenden Erkrankung/Leiden oder bei Verletzung eines Hundes ist jeder Seminarleiter/Trainer oder eine unserer Aufsichtspersonen jederzeit berechtigt, die Trainingseinheit oder einen Kurs (Seminar) sofort zu beenden. Hitzige Hündinnen dürfen nur in Absprache mit den Ausbildern oder dem Kursleiter auf das Areal mitgebracht werden.

Raufer und/oder bissige Hunde sind vom Besitzer am gesamten Areal grundsätzlich und ohne einer speziellen Aufforderung durchgehend mit einem gut sitzenden (tierschutzkonformen) Maulkorb zu versehen und jederzeit an der Leine zu führen. (Maulschlingen und ähnliches gilt als verboten)

11. Hundekot und Abfall sind am gesamten Gelände und auf den umliegenden Flächen (Wegen) vom Hundeführer unaufgefordert und sofort zu entsorgen und es sind am gesamten Areal, auch sämtliche Einrichtungen, wie Toiletten usw. unaufgefordert sauber zu halten bzw. nach Benutzung selbst zu reinigen.

Zur Verfügung gestellte Trinknäpfe und sonstige Gegenstände sind nach dem Gebrauch sofort gereinigt und selbstständig wieder an den dafür vorgesehenen Platz zu bringen, damit sie bei Mäharbeiten keinen Schaden an Geräten und Fahrzeugen anrichten.

12. Alle Hundebesitzer und Hundeführer haben ihre Hunde daran zu hindern, Trainingsgeräte, Wasserkübel, Zaunsteher, Gebäudeteile, fremde Autos usw. zu markieren.

13. Es ist nicht gestattet, Hunde auf dem Kursplatz, ohne Rücksprache mit dem Trainer oder dem Vorstand eigenmächtig frei umherlaufen zu lassen. (Gilt auch für die eingezäunten Bereiche!)

Insbesondere ist auf andere, trainierende Hundeführer jederzeit vollste Rücksicht zu nehmen.

14. Verlässt der Hundeführer den Hundeplatz, so ist der Hunde sicher zu verwahren und darf keinesfalls alleine angebunden oder gar frei am Hundeplatz zurückgelassen werden. 

Boxen stehen bei Bedarf in kühlen Räumlichkeiten im Haus zur Verfügung...

Ebenso darf der eingezäunte Hundeplatz nur auf Anweisung des Kursleiters oder Einverständnis des Vorstandes und unter ständiger Beobachtung und Anwesenheit des Hundebesitzers oder seinem Hundeführer benutzt werden. Gleiche gilt für vorhandene Trainingsgeräte und Utensilien.

15. Das Benützen der verschiedensten Trainingsgeräte ist grundsätzlich nur unter Aufsicht eines Trainers erlaubt. Sämtliche Geräte sind nach dem Gebrauch wieder ordnungsgemäß wegzuräumen und zur Seite zu bringen, damit das Gelände ohne Behinderungen gemäht und gepflegt werden kann.

16. Das Betreten des Ghosthouse und/oder die Mitnahme von Hunden in das Gebäude, sowie in jeden anderen RDC -  Bereich ist nur mit Trainer und ausschließlich nur für die vereinbarten Trainingszwecke gestattet.  Gesonderte Begehungen sind nach Rücksprache möglich...

17. Hundebesitzer und/oder Hundeführer haften solitarisch für alle Schäden die durch ihn, seine Besucher und Begleitpersonen oder durch seine(n) Hund(e) verursacht werden.

Der Grundstückseigentümer, Vorstand und/oder Trainings-/Kursveranstalter ist in jedem Falle schad- und klaglos zu halten.  Sämtliche, nicht das RDC betreffenden Schadensfälle sind ausschließlich zwischen dem Schädiger und Geschädigten im direkten Wege und ohne unser Zutun zu klären und abzuwickeln.

18. Für persönliche Sachwerte der Mitglieder/ Besucher wird keinerlei Haftung übernommen. Ebenso wird für Schäden an geparkten Fahrzeugen keine Haftung übernommen. Gilt somit auch für sämtliche Fahrzeuge die auch nur kurz in das Areal einfahren!  Das Benützen von Garderoben, diverser Ablagen und sonstigen Ablagegelegenheiten geschieht auf eigene Gefahr der Besucher.  

19. Das Benutzen des vorgesehenen Parkplatzes und sonstiger Abstellmöglichkeiten bzw. die Nutzung des Geländes erfolgt in jedem Falle auf eigene Gefahr und Verantwortung. Am gesamten Areal gilt es im Schritt zu fahren und auf Mensch,  Tier und Nachbarn Rücksicht zu nehmen bzw. diesen jederzeit den Vorrang zu gewähren. Es wird jedoch auch ausdrücklich auf eine mögliche Verletzungs- und Beschädigungsgefahr durch verschiedene Bodenunebenheiten, Löcher, Aufschüttungen, Barrieren etc. hingewiesen. In der Winterzeit erfolgt auch keinerlei Enteisungsdienst und/oder sonstige Streutätigkeiten!

20. Eltern (Besucher) haften für Ihre Kinder und haben diese durchgehend zu beaufsichtigen! Sämtliche Kinder und Jugendliche dürfen sich aus Sicherheitsgründen nicht direkt auf dem Trainingsplatz und/oder in den ausgewiesenen Trainingsarealen aufhalten !

Ausgenommen sind nur jene Jugendlichen, die selbst einen Hund für Trainingszwecke oder einer Kurs- & Seminarteilnahme im Sinne der gesetzlichen Vorgaben und Rahmenbedinungen führen.

Sämtliche Kinder sind von den Aufsichtspersonen dahingehend anzuweisen, sich keinen Hunden (insbesondere den bei PKW in Zwingern oder Boxen verwahrten, trainierenden oder frei suchenden Hunden) zu nähern. Das Trainingsareal ist kein Kinderspielplatz!

Diverse Trainingsgeräte dürfen daher auch nicht für irgendwelche Kinderpiele und/oder zu deren Beschäftigung und körperliche Ertüchtigung benutzt werden.

Alle anwensenden Kinder sind im gesamten Areal jederzeit und permanent von ihren Eltern oder durch deren hierzu bestimmten Aufsichtspersonen zu beaufsichtigen...!

A N M E R K U N G :

EU-Streitschlichtung

Gemäß Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten (ODR-Verordnung) möchten wir Sie über die Online-Streitbeilegungsplattform (OS-Plattform) informieren.
Verbraucher haben die Möglichkeit, Beschwerden an die Online Streitbeilegungsplattform der Europäischen Kommission richten. Die dafür notwendigen Kontaktdaten finden Sie oberhalb in unserem Impressum.

Wir möchten Sie jedoch darauf hinweisen, dass wir nicht bereit oder verpflichtet sind, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

​https://ec.europa.eu/consumers/odr/main/index.cfm?event=main.home2.show&lng=DE

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